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Schriften richtig lizenzieren – was müssen Unternehmen beachten?

Schriften richtig lizensieren

Eine tolle Schrift gehören in jeder Publikation zum A&O

Denn erst durch den Charakter einer Schrift erhalten Bücher, Magazine und Broschüren ihr besonderes und unverwechselbares Aussehen. Dass man für die Nutzung einer kommerziellen Schrift bezahlen muss, ist eigentlich keine Frage – doch wie genau das abläuft, ist vielen Kunden und sogar Designern unklar. Hier erfährst du, was zu beachten ist, wenn du Schriften richtig lizenzieren willst.

schriftlizenzen korrekt erwerben

Regelmäßig schrecken besorgte Kunden-E-Mails zu diesem Thema ganze Abteilungen auf und auch bei uns passiert das hin und wieder. Die Verunsicherung ist groß, obwohl die Regeln eigentlich klar sind: Schriften sind digitale Erzeugnisse und damit an Nutzungsrechte gebunden. Derjenige, der sie verwendet – also der Grafiker oder die Agentur – lizenziert sie genauso, wie eine Software – z.B. Photoshop. Der Kunde selbst, muss eine Lizenz zu dann erwerben, wenn er die Schrift auch im eignen Unternehmen für seine internen Drucksachen verwenden will.

Schriften richtig lizenzieren – das ist Aufgabe des Anwenders

Das heißt: der tatsächliche Nutzer (also derjenige, bei dem die Software installiert ist), muss einen Vertrag dafür mit dem Anbieter oder einem Lizenzgeber abschließen. Danach darf er Schriften für alle seine Kundenpublikationen verwenden. Beschäftigt er z.B. Erfüllungsgehilfen, sollte ein genauerer Blick in die Lizenzvereinbarungen geworfen werden: Denn meist regeln diese, dass Schriftlizenzen auch auf einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen im Betrieb, also in den Räumen des Lizenznehmers, genutzt werden dürfen – so wie manche Designsoftware auch.

In einfachen Worten bedeutet dies: Als Dienstleister sind wir für die korrekte Lizenzierung von in Publikationen verwendeten Schriften verantwortlich – und dürfen diese zugleich für alle unsere anderen Projekte nutzen. Dies gilt, wenn wir Lizenzen selbst erworben haben, und wenn Kunden uns explizit für den nicht exklusiven Erwerb von Schriftlizenzen bezahlen.

Schriften an Dritte weitergeben – geht das?

Die Antwort ist „Nein.“ Der Grund: Nur der Lizenzgeber hat das Recht zum Übertrag einer Lizenz. Wer Font-Dateien an Dritte weitergibt, macht sich ebenso angreifbar, wie der, der sie später benutzt. Mit unangenehmen Folgen: Das Erlöschen des Nutzungsvertrags oder gar juristische Folgen könnten das Ergebnis sein. Möchten Kunde eine Schrift also auf eigenen Rechnern nutzen, müssen sie stets eine eigene Lizenz erwerben. Dasselbe gilt für ihre Dienstleister.

Eine Ausnahme bilden gelegentlich Websites, etwa, wenn der Browser auf Schriften zurückgreift, die auf dem Computer des einzelnen Nutzers standardmäßig mit dem Betriebssystem installiert und damit lizenziert sind. Für moderne User Interfaces bevorzugen Designer deshalb Google Fonts. Hier sind allerdings ebenfalls lizenz- und sogar datenschutzrechtliche Fragen zu klären.

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