Allgemeine Geschäftsbedingungen Andrea Härtlein – Medienbüro space5media – Fachjournalistin (FJS-Diplom) /Dipl. Designerin (FH), Wermelskirchen, Stand 22.11.2017

Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle erbrachten Leistungen von Andrea Härtlein – Medienbüro space5media (nachfolgend space5media genannt), soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber genannt) getroffen sind.

Angebote/Auftragsabwicklung
Alle Arbeiten erfolgen ausschließlich auf Basis einer schriftlichen Angebotskalkulation und nach schriftlicher Beauftragung durch den Kunden.

1. Urheberrecht/Nutzungsrechte

1.1 Jeder an space5media erteile Auftrag ist auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet.

1.2 Alle Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von space5media weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Urheber, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

1.4 space5media überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über.

1.5. Der Urheber hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken/im Impressum mit seiner gewünschten Autoren-Kennung oder Urheberkennung genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt den Urheber zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten Vergütung.

1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1 Die Leistungen von space5media bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Stundensätze, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für die Nutzung (einfache Nutzung Faktor 0,2), nicht aber für die erbrachte Leistung.

2.3 Werden Werke später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen und vereinbart genutzt, so ist space5media berechtigt, die Vergütung für die Nutzung, bzw. die Differenz, nachträglich in Rechnung zu stellen.

2.4 Alle Leistungen von space5media für den Auftraggeber sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung wird fällig, sobald die durch den Auftraggeber beauftragten Leistungen erbracht sind. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder erfordert er eine hohe finanzielle Vorleistung von space5media, sind nach Rücksprache angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

3.2 Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen, sowie die aufwendige Umarbeitung/Änderung bereits fertig gestellter Werke oder umfangreiche Recherchen werden nach Zeitaufwand entsprechend eines vereinbarten Stundensatzes gesondert berechnet.

4.2 Soweit vom Auftraggeber veranlasste Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von space5media abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, space5media im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die in Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind nach Kostenfreigabe vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An sämtlichen Werken von space5media werden dem Auftraggeber lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, es werden keine Eigentumsrechte übertragen.

6. Korrekturen, technische Umsetzung und Belegexemplare

6.1 Vor Ausführung und Veröffentlichung sind space5media innerhalb der vereinbarten Fristen Korrekturen und Freigaben in verbindlicher/schriftlicher Form vorzulegen.

6.2 space5media ist berechtigt, Belege seiner Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen und hat zudem Anspruch auf eine angemessene Anzahl kostenfrei vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Musterexemplare/Belege.

7. Haftung

7.1 space5media verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die überlassene Arbeitsmaterialien sorgfältig zu behandeln und über unternehmensinterne Vorgänge des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. space5media haftet für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.2 Mit der Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit aller Inhalte. Mit der schriftlichen Freigabe bzw. Abnahme eines Werkes entfällt jede Haftung von space5media.

7.5 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet space5media nicht.

7.7 Beanstandungen, gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei space5media geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

7.8 Verzögert sich der Auftrag über Gebühr und aus Gründen, die der Auftraggeber zu verschulden hat, so kann space5media eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens davon unberührt.

7.9 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an space5media übergebenen Vorlagen und Materialien berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber space5media von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für  geschlossene Werkverträge gelten insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des BGB §§ 631 ff. 

9.2 Erfüllungsort ist Wermelskirchen. Gerichtsstand ist Wermelskirchen.

9.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Wermelskirchen, 22.11.2017

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