Kommerzielle Schriften verschiedener Hersteller gehören in jeder Publikation zum A&O. Erst durch den Charakter einer Schrift erhalten Bücher, Magazine und Broschüren oft ihr besonderes und unverwechselbares Aussehen.

Dass man für die Nutzung einer Schrift bezahlen muss, ist eigentlich keine Frage – doch was dies genau bedeutet, ist trotz allem nicht selten vielen Designern und Typografen unklar.
Regelmäßig schrecken besorgte Kunden-E-Mails zu diesem Thema ganze Abteilungen auf und auch bei uns passiert dies hin und wieder. Die Verunsicherung scheint groß, obwohl die Regeln klar sind und vielen aus langjähriger Erfahrung bekannt sein sollten: Schriften sind digitale Erzeugnisse und damit an Nutzungsrechte gekoppelt. Man lizenziert sie genauso, wie eine Software – z.B. Photoshop. Kein Kunde würde erwarten, dass er eine Photoshop-Lizenz besitzen muss, weil der von ihm beauftragte Fotograf seine digitalen Fotos mit diesem Programm nachbereitet!
Mit Schriftlizenzen verhält es sich genauso.
Auch hier schließt der tatsächliche Nutzer (also derjenige, bei dem die Software installiert ist) einen Vertrag für Software mit dem Schriftanbieter und Lizenzgeber ab. Danach darf er die Schriften für alle seine Kundenpublikationen verwenden. Beschäftigt er z.B. Erfüllungsgehilfen, sollte ein genauerer Blick in die Lizenzvereinbarungen geworfen werden: Denn meist regeln diese, dass Schriftlizenzen auf einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen im Betrieb, also in den Räumen des Lizenznehmers, genutzt werden dürfen – wie eben auch manche Designsoftware.
In einfachen Worten bedeutet dies: Als Dienstleister sind wir für die korrekte Lizenzierung der in ihren Publikationen verwendeten Schriften verantwortlich – und dürfen diese zugleich für alle anderen Projekte nutzen. Dies gilt, wenn wir Schriftlizenzen selbst erworben haben, und zum Beispiel auch, wenn Sie uns explizit für den Erwerb von Schriftlizenzen bezahlen und uns so die Erfüllung Ihres Auftrages ermöglichen.
Immer wieder stellen uns Kunden – und auch Kollegen – über viele Jahre diese Frage: „Können Sie uns bitte diese oder jene Schrift für unser Projekt herausgeben?“
Unsere Antwort ist stets „Nein.“ Der Grund: Nur der Lizenzgeber hat das Recht zum exklusiven Übertrag einer Lizenz. Wer Font-Dateien an Dritte weitergibt – und sei es an den Kunden, für dessen Projekt sie erworben wurden – macht sich ebenso strafbar, wie der, der sie später benutzt. Mit unangenehmen Folgen: Das Erlöschen des Nutzungsvertrags und, viel unangenehmer, eine zivil- oder strafrechtliche Verfolgung, könnten das Ergebnis sein. Möchten Sie als Kunde eine Schrift also auf Ihren eigenen Rechnern nutzen, müssen Sie, auch im eigenen Interesse, stets eine separate Lizenz erwerben. Dasselbe gilt für Ihre Dienstleister.
Eine Ausnahme bilden im Übrigen die allermeisten Websites. Hier greift der Browser in der Regel auf Schriften zurück, die auf dem Computer des einzelnen Nutzers standardmäßig mit dem Betriebssystem installiert und lizenziert sind. Deshalb sehen Webseiten an unterschiedlichen Rechnern auch oft sehr unterschiedlich aus. Und bevor Sie jetzt fragen: Für die Verarbeitung im Druck eignen sich solche Schriften aus technischen Gründen meist nicht.


Ich bin selbstständige Marketing- & PR-Beraterin und Geschäftsführerin der Digitalagentur f2 digital services UG. Als Fachjournalistin schreibe ich über digitale Themen und entwickle WBTs für Marketing, SEO/SEA, E-Commerce u.v.m. Ich blogge seit 2012 auf Snoop-in-a-box.com.