Die Idee, Facebook Promotions zur Durchführung unkomplizierter und schneller Quizveranstaltungen und für Gewinnspiele zu nutzen, ist sicher schon vielen Wall-Betreibern gekommen.
Aber Vorsicht! Auch Facebook Promotions obliegen im Rahmen der Facebook-Nutzerbedingungen und per Gesetz strengen Regeln. Als Seiteninhaber ist man für deren „ordnungsgemäßen Ablauf“ zu hundert Prozent verantwortlich. Im Klartext heißt das: Alle gesetzlichen Vorschriften, die – ungeachtet der Höhe oder Art des Gewinns – auch bei einem regulären Gewinnspiel Anwendung finden, gelten unverändert. Dafür tragen Sie als Seitenbetreiber die volle Verantwortung.
Facebook selbst hat zur Einhaltung der Rechtmäßigkeit weitere Bestimmungen getroffen: So dürfen Promotions zum Beispiel nur im Rahmen einer Anwendung, also einer Facebook–App – oder auf einerCanvasseite, die außerhalb von Facebook liegt – durchgeführt werden. Besonders sind dabei Formulierungen zur vollständigen juristischen Freistellung von Facebook zu beachten.
Und auch was die Teilnehmer betrifft, gibt es einige Fallstricke über die bestimmt jeder schon einmal gestolpert ist: So darf man die Teilnahme an einer Promotion nicht von der Durchführung einer Handlung abhängig machen. Einzige Ausnahme: Die „Gefällt mir“-Angabe für eine Seite. Bei allen anderen Praktiken verstößt man bereits gegen die Facebook-Nutzerbedingungen. Alleine die Aufforderung, einen Pinnwandeintrag mit „gefällt mir“ zu bedenken, ein Foto zu kommentieren oder dieses auf die Pinnwand zu posten, ist als Teilnahmebeschränkung ebenso unzulässig, wie die Praxis, die „Gefällt mir“-Schaltfläche zur Abstimmung über eine Promotion zu verwenden.
Diese und viele weitere Regelungen bezüglich der Gewinnbenachrichtigung (https://www.facebook.com/page_guidelines.php#promotionsguidelines) sind zu beachten, will man auf Facebook ein Gewinnspiel durchführen, ohne die Entfernung seiner Seite oder rechtliche Konsequenzen zu riskieren. Auch hier gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Verliert man aus diesem Grund eine etablierte Facebook Wall mit vielen tausend Fans, wird es schwer, diese zurückzuerlangen … und das kann ziemlich wehtun. Darauf hinzuweisen, das Abmahnanwälte auch im sozialen Netzwerk höchst engagiert sind, erübrigt sich da.
Fazit: Hat man auf seiner Unternehmenswebsite eine solide und etablierte Möglichkeit, nutzerbasierte Gewinnspiele im rechtlichen Rahmen durchzuführen, sollte man darauf zurückgreifen und Facebook als geeigneten Multiplikator nutzen.
Ich bin selbstständige Marketing- & PR-Beraterin und Geschäftsführerin der Digitalagentur f2 digital services UG. Als Fachjournalistin schreibe ich über digitale Themen und entwickle WBTs für Marketing, SEO/SEA, E-Commerce u.v.m. Ich blogge seit 2012 auf Snoop-in-a-box.com.
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