Das Facebook Impressum – wer braucht es und wo gehört es hin?

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Facebook ImpressumIm Jahr 2011 schon hat sich die Rechtsprechung im Hinblick auf kommerziell genutzte Facebook-Seiten deutlich geändert. Das Ergebnis: Wie auf der ganz „normalen“ Website muss auch die Facebook Wall eines Unternehmens mit einem rechtskräftigen Impressum bestückt werden.

Fehlt das Impressum bei Facebook, drohen dem Inhaber des Accounts hohe Kosten durch Abmahnungen. Wie immer bei der Deutschen Rechtsprechung gibt es unzählige Vorschriften – und dennoch wenig Klarheit. Wie und wo rechtliche Informationen auch bei Facebook anzubringen sind, ist aber klar vorgegeben:

Das Facebook Impressum muss im sichtbaren Bereich Ihrer Facebook-Wall oberhalb der Facebook-Timeline gut sichtbar und auf den ersten Blick erkennbar sein.

Und damit fangen gleich die Probleme für viele an: Facebook selbst bietet gar kein besonderes Impressumsfeld für gewerbliche Seiten an. Einmal abgesehen von den unzähligen gesetzlichen Anforderungen, denen ein Impressum heute genügen muss, stellt der Gesetzgeber die Facebooker damit also auch vor eine ganze Reihe technischer Fragen.

Als Sofort-Hilfe kann man zunächst die Info-Spalte nutzen. Dabei sollte man aber stets im Auge behalten, dass das Facebook-Impressum IMMER deutlich auffindbar sein muss.

Die eleganteste – wenn auch technisch nicht gerade simpelste Lösung: Erstellen Sie eine eigene Anwendung für Ihr „Impressum“. Und fügen Sie außerdem für Mobile Anwendungen einen zusätzlichen Link in Ihre Infobox mit ein.

P.S. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind Seiten, die zu rein privaten Zwecken genutzt werden. Aber Vorsicht: Jedes Internetangebot, das eine „nachhaltige Tätigkeit, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“ erkennen lässt, ist im Sinne der deutschen Rechtsprechung NICHT privat. Sie müssen also kein Unternehmer sein – auch für Ihren Blog benötigen mitunter ein rechtskräftiges Impressum.

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